Begabtenförderung/ Studienvorb. Ausbildung (SVA)

Begabtenförderung

Musikalisch begabte und motivierte SchülerInnen zwischen 7 und 19 Jahren können sich seit 2018 für eine kostenfreie Zusatzstunde im Hauptfach, im Nebenfach oder auch um einen Zuschuss für externe Instrumental-/Kammermusikkurse bewerben.

Ausschreibung Begabtenförderung 2023/24

 

Studienvorbereitende Ausbildung (SVA)

Wir freuen uns, ab 2023 auch in die Förderung des Landes zur Studienvorbereitenden Ausbildung aufgenommen worden zu sein.

Die SVA richtet sich an junge Menschen, die einen Musikberuf ins Auge fassen, unabhängig von der endgültigen Berufswahl. Die Studienvorbereitende Ausbildung soll sie umfassend auf eine Aufnahmeprüfung an einer Musikhochschule und das sich anschließende Studium vorbereiten. Hierbei kann es sich ebenso um künstlerische als auch um künstlerisch-pädagogische Studienrichtungen handeln. Die Teilnahme ist grundsätzlich für ein Jahr befristet und kann bei entsprechendem Leistungsnachweis fortgesetzt werden.

Der wöchentliche Unterricht in der SVA umfasst in der Regel:

  • Instrumentales Hauptfach (75 Minuten)
  • Instrumentales Nebenfach (30 Minuten)
  • Unterricht in Theorie/ Gehörbildung
  • Ensemblespiel

Zugangsvoraussetzungen:

  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Bestehen der Aufnahmeprüfung
Die Teilnahme an Vorspielen, Konzerten oder anderen Präsentationen der Musikschule ist für SchülerInnen der SVA verpflichtend.

Ihre Ansprechpartnerin an der Musikschule Lauffen a.N. und Umgebung:

Kirsten-Imke Jensen-Conrad
(stellv. Schulleiterin)

Kontakt: streicher@lauffen-musikschule.de